Eltern und Erziehungsberechtigte
Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Hessen betreut werden. Bei mehreren Erziehungsberechtigten üben diese ihr Wahlrecht gemeinsam aus und haben zusammen eine Stimme.
Erziehungsberechtigte sind Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen (gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch).
Erziehungsberechtigte*r sind neben den sorgeberechtigten Eltern demzufolge auch Pflegeeltern.
Um wählen zu können ist es erforderlich sich unter "Registrierung als Wahlberechtigte" zu registrieren. Dort werden Name, Zahlenschlüssel und eine E-Mail-Adresse für das eVoting bzw. die Adresse für die Briefwahl abgefragt. Bei der Registrierung kann zudem ausgewählt werden, ob man online oder per Briefwahl wählen möchte.
Grundsätzlich erfolgt die Registrierung online unter "Registrierung als Wahlberechtigte". Dort ist unter Angabe von Kontaktdaten ein Eingabeformular auszufüllen. Über diese Kontaktdaten erfolgt die Zusendung eines Wahllinks bzw. von Briefwahlunterlagen.
Bei technischen Schwierigkeiten o. ä. ist es möglich sich per E-Mail unter Landeselternvertretung(at)HSM.Hessen.de oder postalisch über die folgende Adresse zu registrieren:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Wahl Landeselternvertretung
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden.
Dabei sind folgende Daten anzugeben:
- Name, Vorname
- Zahlenschlüssel
- Adresse
- E-Mail-Adresse (sofern vorhanden)
- Auswahl, ob eVoting oder Briefwahl gewünscht ist.
Nach Veröffentlichung des Wahlaufrufs am 8. Mai 2023 besteht bis zum 22. Mai 2023 die Möglichkeit sich zur Onlinewahl zu registrieren.
Bei postalischer Registrierung werden alle Registrierungen berücksichtigt, die den Poststempel 20. Mai 2023 und früher tragen.
Sollten Sie ihre Registrierung löschen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Landeselternvertretung(at)HSM.Hessen.de oder postalisch an die folgende Adresse:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Wahl Landeselternvertretung
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden.
Die Löschung wird zeitnah nach Eingang vorgenommen.
Die wahlberechtigten Erziehungsberechtigten haben in diesem Fall eine Stimme und können sich somit nur einmal registrieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder alle im selben Jugendamtsbezirk oder in verschiedenen Jugendamtsbezirken betreut werden. In diesem Fall muss durch Eingabe des Zahlenschlüssels die Auswahl für einen Jugendamtsbezirk getroffen werden.
Die wahlberechtigten Erziehungsberechtigten haben in diesem Fall eine Stimme und können sich somit nur einmal registrieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder alle im selben Jugendamtsbezirk oder in verschiedenen Jugendamtsbezirken betreut werden. In diesem Fall muss durch Eingabe des Zahlenschlüssels die Auswahl für einen Jugendamtsbezirk getroffen werden.
Die wahlberechtigten Erziehungsberechtigten haben in diesem Fall zwei Stimmen und können sich für jede Betreuungsform einmal registrieren.
Wofür ist der Zahlenschlüssel, den mir meine Kita bzw. meine Kindertagespflegeperson mitgeteilt hat?
Der Zahlenschlüssel ist ein Code, der bei der Registrierung zur Wahl oder bei der Kandidatur als Delegierte*r oder Landeselternvertreter*in einzugeben ist. Mithilfe des Zahlenschlüssels weisen Erziehungsberechtigte von Kindern in Kitas oder Kindertagespflege in Hessen nach, dass sie wahlberechtigt bzw. wählbar sind.
Der Zahlenschlüssel erlaubt eine genaue Zuordnung zur Betreuungsform (Kita bzw. Kindertagespflege) und Jugendamtsbezirk und wurde gesondert für jede Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle in Hessen erstellt.
Grundsätzlich wird der Zahlenschlüssel durch die Kita bzw. Kindertagespflegestelle mitgeteilt oder kann dort erfragt werden. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, kann der Zahlenschlüssel unter Angabe von Name, Vorname, Einrichtung oder Kindertagespflegestelle sowie Kontaktdaten (Adresse oder E-Mail) per E-Mail unter Landeselternvertretung(at)HSM.Hessen.de oder postalisch unter folgender Adresse erfragt werden:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Wahl Landeselternvertretung
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden.