Delegierte und Ersatzdelegierte der Jugendamtsbezirke
Die Landeselternvertretung wird gewählt durch die sogenannte Landeselternversammlung, die sich aus jeweils einer oder einem Delegierte*n sowie einer oder einem Ersatzdelegierte*n aus dem Bereich der Kitas sowie der Kindertagespflege pro Jugendamtsbezirk zusammensetzt. Die Delegierten und Ersatzdelegierten werden von den Eltern direkt gewählt.
Damit die Eltern ihre Stimme für ihre oder ihren Wunschdelegierte*n abgeben können, ist eine Registrierung bis zum 22. Mai 2023 erforderlich. Die Registrierungsplattform wird am 8. Mai 2023 freigeschaltet.
Zur Registrierung als wahlberechtigte Person ist die Angabe des Namens und die Eingabe eines Zahlencodes erforderlich. Dieser kann bei der jeweiligen Kita oder Kindertagespflegeperson abgefragt werden. Zu beachten ist, dass sich nur ein Elternteil pro Kind registrieren kann. Werden mehrere Kinder in derselben Kita oder Kindertagespflegeperson betreut, ist ebenfalls nur eine Registrierung möglich. Bei der Registrierung ist anzugeben, ob die Eltern per Online- oder Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten. Im Falle der Online-Wahl ist eine gültige E-Mailadresse zu hinterlegen, im Falle der Briefwahl eine Postadresse. An diese werden die Wahlunterlagen versandt – entweder als Link zu einem eVoting-Tool oder klassisch als Stimmzettel an die Postadresse. Eine postalische Registrierung ist ebenfalls möglich. Hier ist zur Fristwahrung entscheidend, dass das Registrierungsformular spätestens den Poststempel vom 20. Mai 2023 trägt.
Eltern, die sich als Delegierte bewerben oder um ein Amt in der Landeselternvertretung kandidieren möchten, können dies ebenfalls bequem online erledigen. Ab dem 8. Mai 2023 können sie sich registrieren und nach erfolgter Registrierung das dort hinterlegten Bewerbungsformular ausfüllen. Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung als Delegierte*r endet ebenfalls am 22. Mai 2023. Sofern keine digitale Bewerbung gewünscht ist, kann das Bewerbungsformular schriftlich angefordert werden (per E-Mail an landeselternvertretung(at)hsm.hessen.de oder unter der unten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat II 1 A / Landeselternvertretung; Sonnenberger Str. 2/2A, 65193 Wiesbaden). Dieses ist ausgefüllt bis zum 22. Mai 2023 zurückzuschicken, wobei ebenfalls der Poststempel vom 20. Mai 2023 als Nachweis des fristgerechten Eingangs gilt. Bewerbungen können nur über das Formular eingereicht werden. Die Frist zur Bewerbung um ein Amt in der Landeselternvertretung endet erst mit Verkündung des Wahlergebnisses der Delegierten.
Nach Eingang der Bewerbungen als Delegierte werden Wahlzettel als Listen für die einzelnen Jugendamtsbezirke erstellt. Diese Listen werden gemeinsam mit den Wahlunterlagen per E-Mail oder postalisch versandt. Nach dem Wahlaufruf können die Delegierten gewählt werden: Einfach über das EVoting-Tool – mittels Smartphone, Tablet oder Rechner. Oder klassisch mittels Wahlzettel. Die Frist beginnt drei Tage nach der Veröffentlichung der Delegiertenlisten zu laufen und beträgt 14 Tage. Über die konkreten Fristen informieren wir Sie nach der Veröffentlichung.
Das Wahlergebnis der Delegiertenwahl wird auf der Seite "Wahlergebnisse" veröffentlicht werden. Wer Delegierte*r oder Ersatzdelegierte*r ist entscheidet die Anzahl der auf die jeweilige Person abgegebenen Stimmen. Die- oder derjenige mit den meisten Stimmen in einem Jugendamtsbezirk ist Delegierte*r, die- oder derjenige mit den zweitmeisten Stimmen ist als Ersatzdelegierte*r gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.