Aufruf zur Wahl der Landeselternversammlung

Gemäß § 27a Abs. 5 Satz 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) wählt die Landeselternversammlung die Landeselternvertretung.  

Die Landeselternversammlung besteht aus

jeweils einer Delegierten oder einem Delegierten sowie einer Ersatzdelegierten oder einem Ersatzdelegierten aus dem Bereich der Tageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege je Jugendamtsbezirk in Hessen. Es werden 33 Delegierte für den Bereich der Tageseinrichtungen und 33 Delegierte für den Bereich der Kindertagespflege gewählt.

Die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten ist in der Verordnung über die Landeselternversammlung und Landeselternvertretung (Landes-Elternmitwirkungsverordnung) vom 27. April 2023, (GVBl. S. 312) geregelt.

Wählen kann nur, wer sich fristgerecht beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration registriert. Die Registrierung ist möglich

auf der Wahlplattform unter https://lev-kita.hessen.de

per E-Mail an landeselternvertretung(at)hsm.hessen.de

oder postalisch per Übersendung eines Registrierungsformulars. Das Registrierungsformular kann beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Referat II 1 A / Landeselternvertretung, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden angefordert werden.

Zum Nachweis des Bestehens des Wahlrechts ist zur Registrierung ein Zahlenschlüssel anzugeben, der von der Tageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson mitgeteilt wird. Ferner sind der vollständige Name und die Angabe erforderlich, ob das Wahlrecht per Online-Wahl oder Briefwahl ausgeübt wird. Im Falle der Online-Wahl ist eine gültige E-Mailadresse zu hinterlegen, im Falle der Briefwahl eine gültige Postanschrift.

Die Registrierung ist binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Wahlaufrufs vorzunehmen. Die Frist endet mit Ablauf des 22. Mai 2023.

Für den Fall der postalischen Registrierung ist zum Nachweis des fristgerechten Eingangs entscheidend, dass der Brief einen Poststempel spätestens vom zwölften Tag nach Veröffentlichung des Wahlaufrufs, mithin dem 20. Mai 2023 trägt.

Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), deren Kinder in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Hessen betreut werden. Erziehungsberechtigte nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII sind die Personensorgeberechtigten und jede sonstige Person über 18 Jahre, die dauerhaft Aufgaben der Personensorge auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem oder der Personensorgeberechtigten wahrnimmt.

Den Wahlberechtigten steht je Kind eine Stimme zu für die Betreuungsform, in der das Kind betreut wird. Werden mehrere Kinder in derselben Betreuungsform betreut, erhöht sich die Stimmenanzahl nicht. Das Stimmrecht kann nur von einem Wahlberechtigten ausgeübt werden, sind mehrere Wahlberechtigte für ein Kind vorhanden, üben sie das Stimmrecht gemeinsam aus.

Für eine Kandidatur als Delegierte oder Delegierter in die Landeselternversammlung ist ebenfalls eine Registrierung unter Angabe des Zahlenschlüssels erforderlich. Diese erfolgt über einen passwortgeschützten Bereich. Sie ist über die Wahlplattform unter https://lev-kita.hessen.de vorzunehmen. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die dort abgefragten Angaben zu ihrem Namen und der Tageseinrichtung, in der das oder die Kinder betreut werden, zu machen. Ferner können optional ein persönlicher Text sowie ein Bild hinterlegt werden. Diese Angaben werden auf der Wahlplattform veröffentlicht. Sollte die Kandidatin oder der Kandidat über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann ein Formular unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden, das ausgefüllt an diese zurückzuschicken ist. Es wird ebenfalls auf der Wahlplattform veröffentlicht werden. Die Frist zur Kandidatur endet gleichermaßen mit Ablauf des 22. Mai 2023. Postalisch eingesandte Bewerbungsformulare gelten dann als fristgerecht eingegangen, wenn sie den Poststempel vom 20. Mai 2023 tragen.

Wählbar als Delegierte sind alle Personen, die auch wahlberechtigt sind. Bei Vorhandensein mehrerer Kinder in unterschiedlichen Betreuungsformen ist eine Kandidatur entweder für die Betreuungsform der Tageseinrichtung oder für die Betreuungsform der Kindertagespflege möglich. Ebenso kann nur für einen Jugendamtsbezirk kandidiert werden, wenn mehrere Kinder in unterschiedlichen Jugendamtsbezirken betreut werden.

Die Wahlunterlagen für die Online-Wahl der Delegierten per E-Mail werden bei fristgerechtem Eingang an die hinterlegte E-Mailadresse sowie für die Briefwahl in der 21. KW versandt.

Das Stimmrecht kann binnen einer Frist von 14 Tagen ausgeübt werden. Die Frist beginnt drei Tage nach Veröffentlichung der Kandidatenlisten auf der Wahlplattform unter https://lev-kita.hessen.de.

Bei der Online-Wahl erhalten die Wahlberechtigten einen spezifischen Zugang zu einem eVoting-Tool an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mailadresse. Über diesen Zugang kann die Stimme anonym auf einem digitalen Stimmzettel abgegeben werden.

Bei der Briefwahl erhalten die Wahlberechtigten:

  1. den die Wahlliste enthaltenden Stimmzettel, sowie einen hierfür bestimmten Umschlag,
  2. einen Freibrief für die Rücksendung des im verschlossenen Umschlag befindlichen Stimmzettels,
  3. eine mit dem in Nr. 2 genannten Freibrief offen zu übersendende Erklärung der das Wahlrecht ausübenden Person, dass diese die Wahl selbst vollzogen oder in Fällen, in denen die Wahl aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht vollzogen werden kann, mit Hilfe einer Vertrauensperson vorgenommen wurde.

Getrennt nach den Listen für Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege je Jugendamtsbezirk ist als Delegierte oder Delegierter gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Die Person mit den zweitmeisten Stimmen ist als Ersatzdelegierte oder Ersatzdelegierter gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Wahlergebnis wird am 23. Juni 2023 auf der Wahlplattform unter https://lev-kita.hessen.de bekanntgegeben sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten treten am 30. Juni 2023 zur Landeselternversammlung in Wiesbaden zusammen, um die Landeselternvertretung zu wählen. Stimmberechtigt sind die Delegierten und im Falle ihrer Verhinderung die jeweiligen Ersatzdelegierten. Die Ladung erfolgt unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Wählbar als Landeselternvertreter oder Landeselternvertreterinnen sind alle Personen, die auch wahlberechtigt sind. Bei Vorhandensein mehrerer Kinder in unterschiedlichen Betreuungsformen ist eine Kandidatur entweder für die Betreuungsform der Tageseinrichtung oder für die Betreuungsform der Kindertagespflege möglich. Ebenso kann nur für einen Jugendamtsbezirk kandidiert werden, wenn mehrere Kinder in unterschiedlichen Jugendamtsbezirken betreut werden. Die Bewerbung erfolgt in derselben Weise wie die Kandidatur als Delegierte oder Delegierter. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet mit Ablauf des 23. Juni 2023.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Landeselternvertretung, die bei der Wahl am 30.06.2023 nicht anwesend sein können, können mit ihrem Einverständnis in auch Abwesenheit gewählt werden.

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